Waren Fachkräfte aus der praktischen Altenpflege in der Preisgerichtssitzung am 6. Februar 2015 vertreten?
Die Jury bestand aus Verwaltungsfachleuten und Architekten. Es ist nicht ersichtlich, ob Experten, die mit der Praxis (nicht der Verwaltung) der Altenpflege vertraut sind, beteiligt waren. Es ist nicht ersichtlich, von wem die Funktionalität und Größe der Patientenzimmer und Arbeitsräume beurteilt wurde.
Wieviel Aufzüge hat der geplante Neubau?
Auf dem Bauplan des Siegerprojektes ist nur ein Aufzug zu erkennen.
Es wäre zu fragen, ob ein Aufzug ausreichend ist. Es ist nicht ersichtlich, ob der Aufzug die für den Transport von Pflegebetten normengerechte Größe hat. Es ist nicht klar, was gemeint
ist, wenn im Begleittext des Siegerprojektes von „Aufzugsredundanz“ im Zusammenhang mit den geplanten Altenwohnungen im Ostflügel die Rede ist.
Wie sehen die Transportbedingungen für bettlägerige Patienten aus?
Die Zimmer sind laut Begleittext zum Siegerprojekt „rollstuhlgerecht“ gestaltet. Es wäre jedoch wichtig zu wissen, wie bettlägerige Patienten transportiert werden. Können diese Patienten im Pflegebett transportiert werden (Türbreite, normengerechte Aufzugsanlagen). Es ist fraglich, ob einem bettlägerigen Patienten der Transport (z. B. zu einem Arzttermin) im Rettungstuch zugemutet werden kann.
Evakuierungspläne für Altenpflegeheime sehen vor, dass bettlägerige Patienten innerhalb weniger Minuten evakuiert werden können.
Ist in dem geplanten Neubau eine Küche vorgesehen?
Der historische Teil des Klosters, in dem sich die Großküche befindet, soll abgerissen werden. In den Bauplänen des
Siegerprojektes ist keine zentrale Küche mehr vorgesehen.
Ist Catering vorgesehen, und wenn ja, von welcher Qualitätsstufe und zu welchen Kosten?
Die Versorgung durch Catering kann die Qualität der Pflege wesentlich bestimmen. Schlechtes und billiges Catering ist nicht attraktiv für zahlungskräftige Patienten.
Wieviel Brandabschnitte hat der geplante Neubau?
Brandschutzbestimmungen für Altenpflegeheime sehen ab einer bestimmten Größe mehrere Brandabschnitte (mit jeweils einem Aufzug) vor. Aus den Bauplänen geht nicht hervor, wieviele Brandabschnitte
geplant sind.
Wie ist die Anbindung des Klosters Denkendorf an die öffentlichen Verkehrsmittel?
Die Landesheimverordnung §2 Absatz 3 schreibt vor: „die Standorte stationärer Einrichtungen sollen möglichst zentral in der Gemeinde oder im Stadtteil liegen, … und gut an den öffentlichen
Nahverkehr angebunden sein.“
Gibt es ein Fachgutachten zur Barrierefreiheit des Zugangs zum Standort Kloster Denkendorf?
Die Landesheimverordnung §2 Absatz 3 schreibt vor, dass beim Bau eines Pflegeheims zu beachten ist, dass der Standort „sicher und barrierefrei“ ist. Welcher Mehraufwand müsste betrieben werden,
um den Zugang barrierefrei zu gestalten (zum Beispiel wäre zu evaluieren, ob der gepflasterte Klosterhof geteert werden muss, was den Gesamtaspekt der historischen Anlage wesentlich verändern
würde).
Welche Pflegestufen sind vorgesehen?
Wegen der spazierunfreundlichen Lage der Klosteranlage wurde in Gesprächen mehrfach darauf verwiesen, dass in dem
vorgesehenen Projekt hauptsächlich wenig mobile oder bettlägerige Patienten betreut werden sollen. Es wurden keine präzisen Angaben zu den Pflegestufen und zum Mehraufwand
gemacht, der bei höheren Pflegestufen nötig ist.
Gibt es ein Fachgutachten zur Parkplatzsituation und zum Mehraufwand für die Verbesserung der Parkplatzsituation am Kloster
Denkendorf?
Parken auf dem Klosterhof ist untersagt und die Parkplatzsituation rund um den Klosterberg ist bereits jetzt prekär. Zu Zeiten mit hohem Besuchsaufkommen für das geplante Pflegeheim (z. B. am
Wochenende und Feiertagen) finden gleichzeitig Veranstaltungen (z. Bsp. Hochzeiten und Gottesdienste) in der Klosterkirche statt. Falls zusätzliche Parkplätze geplant sind, müssten diese in
größerer Entfernung angelegt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass ein großer Teil der Besucher eines Altenpflegeheims selbst im fortgeschrittenen Alter ist.
Wird der Innenhof anstelle zu einer Oase der Geborgenheit zu einem finsteren Loch werden?
Der Bauplan zeigt, dass der sehr kleine Innenhof nach mehreren Seiten von dem wuchtigen Neubaugebäude eingegrenzt wird. Direkter Lichteinfall in den Hof ist nur noch über eine sehr schmale Lücke möglich.
Nach welchen Regeln wurde die Ausschreibung durchgeführt?
Der Begleittext zum Siegerprojekt für die Ausschreibung des Neubaus bezieht sich in diskreditierender Weise auf die Konkurrenzprojekte: "kein museal inszenierter Abstand,..., keine Alt- Neu- kontrastierung o.ä. in der Ostfassade, keine Glasfuge, "Verbindungs"-bau o.ä.".
Wie werden die Bauaufträge für den historischen Teil des Klosters vergeben?
Es scheint so, als ob die Umbaumaßnahmen für den historischen Teil des Klosters bereits vergeben sind. Wenn ja, an wen und unter welchen Kriterien? Gab es eine Ausschreibung?
Gibt es ein Fachgutachten für das Fundament des Neubaus?
Das Kloster sitzt auf einer Bergnase. Die äußerst begrenzte Grundfläche für den Neubau liegt auf abschüssigem Grund. Bisher steht dort das leicht gebaute Margarethe-Blarer-Haus, das kein
tiefes Fundament hat, weil der ganze Berg als Quellgebiet gilt. Für das Fundament des Neubaues, der um ein Mehrfaches schwerer sein wird, will man es sich leicht machen. So liest man im
Begleittext zum Siegerprojekt:
"Durch die Beschränkung auf die durch den Vorgängerbau entstandene Baugrube mit zugehörigem Arbeitsraum werden langwierige archäologische(1) Untersuchungen im hinteren Hofbereich vermieden"
(1) mit großer Wahrscheinlichkeit sind nicht archäologische Untersuchungen, sondern geologische Untersuchungen gemeint.
Wie sieht der Kostenaufwand für die geplanten Wohnungen für betreutes Wohnen im historischen alten Klostergebäude
aus?
Das alte Klostergebäude steht seit 2010 leer und war dem Verfall preisgegeben. Unter anderem durch die mangelnde Beheizung kam es zu Wasserschäden und Bodenschäden in den Kreuzgängen. Da der
größte Teil der historischen Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist mit einem erheblichen Mehraufwand für die Restaurierung zu rechnen.
Wie sieht der Personalschlüssel der geplanten Pflegeeinrichtung aus?
In einer Kostenwirtschaftlichkeitsanalyse wurde bereits festgestellt, dass sich das Pflegeheim mit der geplanten Bettenzahl von 45 Betten auch bei
Vollbelegung finanziell nicht tragen kann.
Die „Zieglerschen e. V.“ wurden als Betreiber gewonnen, die in Denkendorf bereits ein Pflegeheim führen. Es ist nicht ersichtlich, ob der Standort Kloster Denkendorf von den „Zieglerschen e. V.“ als eigenständiges Heim oder als Erweiterung des bereits existierenden Heims in Denkendorf betrieben werden wird.
Es sollte ausgeschlossen werden, dass das Pflegeheim den wenig attraktiven und nicht erstrebenswerten Charakter eines „Abstellgleises zum Sterben" bekommt.
Ist der geplante Kostenrahmen von 6,5 Mio Euro für den Neubau realistisch?
Da jetzt bereits abzusehen ist, dass das Siegerprojekt nachgebessert werden muss, ist ein neues Finanzierungskonzept unabdingbar.
Es ist nicht bekannt, ob ein neues Finanzierungskonzept existiert.
Es ist jedoch allgemein bekannt, dass anfängliche Finanzierungskonzepte sich im Laufe der Entwicklung eines Bauvorhabens verändern können (s. Bischofssitz Limburg, Stuttgart 21, Berliner Flughafen).
Gibt es alternative Finanzierungspläne für den Fall, dass die Bettenzahl weiter verringert werden
muss?
Es ist abzusehen, dass die Bettenzahl wegen möglicher arbeitstechnisch und brandschutzbedingt gebotener Veränderungen der Baupläne - bei begrenzt verfügbarem Baugrund - weiter verringert werden
muss.
Enthält das Vertragswerk mit dem zukünftigen Betreiber „Zieglersche e. V.“ eine Ausstiegsklausel? Wenn ja, unter welchen
Bedingungen greift diese Ausstiegsklausel?
Es ist bekannt, dass die Landessynode für den Fall eines Verlustgeschäftes eine einmalige „Vermarktungshilfe“ von 1 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Es ist jedoch nicht ersichtlich, wer das Risiko
trägt, wenn sich das Altenpflegeheim mit der geplanten Anzahl von 45 (oder weniger) Betten auf die Dauer nicht trägt.
Wer trägt das Risiko, wenn das geplante Altenpflegeheim sich nicht selbst trägt?
In der Antwort auf die förmliche Anfrage 2/15 an die Landessynode wird dargelegt, dass das Kloster Denkendorf in „eine GmbH eingebracht werden soll, die 100%ige Tochter der Landeskirche ist.“
Dies sei sinnvoll, um den „landeskirchlichen Haushalt von dem mit dem Eigentum verbundenen Risiko zu entlasten“. Der logische Zusammenhang dieser Sätze ist nicht ersichtlich.