In der Sommersynode 2016 wurde die Flüchtlingsunterbringung im Kloster Denkendorf für beendet erklärt.
Bericht des Finanzausschusses:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohe Synode!
Mit Antrag Nr. 15/16: Umwandlung des Klosters Denkendorf zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für anerkannte Asylbewerber mit
Bleiberechtsstatus und andere Sozialwohnungsbedürftige wurde die Frage aufgeworfen, ob das Kloster Denkendorf für längere Zeit als eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und zur Schaffung
von bezahlbarem Wohnraum für anerkannte Asylbewerber genutzt werden solle.
Nachdem im letzten Herbst eine vorübergehende Nutzung des Klosters Denkendorf als Flüchtlingsunterkunft ermöglicht werden konnte, ist die Frage nach einer längeren Nutzung naheliegend. Im Rahmen
seiner Sitzung am 30.04.2016 hat sich der Finanzausschuss deshalb umfassend mit der aktuellen Situation in Denkendorf auseinandergesetzt.
Festzuhalten ist, dass die drei kirchlichen Gebäude differenziert zu betrachten sind. Der sog. „Fruchtkasten“ soll von einem diakonischen Träger mittelfristig zur Unterbringung unbegleiteter
Jugendlicher genutzt werden. Die dafür notwendigen Vorbereitungen sind im Gange. Das Klostergebäude selbst ist derzeit aufgrund der
Bausubstanz ohne grundlegende Sanierung überhaupt nicht sinnvoll nutzbar – weder als Gemeinschaftsunterkunft, noch als in kleinere Wohneinheiten aufgeteilter
Sozialwohnraum.
Im Fokus der Betrachtung steht das Margarethe-Blarer-Haus, das derzeit im Rahmen der Erstauf-nahme für Flüchtlinge genutzt wird. Die Nutzbarmachung im letzten Herbst wurde von der Baubehörde nur
deshalb erlaubt, weil von Vornherein eine auf wenige Monate ausgelegte Nutzung im Raum stand. Jede längere Nutzung wird seitens des Brandschutzes nicht geduldet, eine Verlängerung bis September
diesen Jahres ist ggf. noch denkbar.
Dem gegenüber steht, dass sämtliche Partner inzwischen für das neue Nutzungskonzept als Alten- und Pflegeheim erhebliche Vorleistungen erbracht haben und der Baubeginn im vierten Quartal 2016 mit
dem Abriss des Margarethe-Blarer-Hauses näher rückt. Ein Stopp der bisherigen Planungen wäre deshalb mit finanziellen
Schadenersatzforderungen zu Lasten der Landeskirche ver-bunden, vom Reputationsschaden einmal ganz abgesehen.
Der Finanzausschuss folgte deshalb bei zwei Enthaltungen dem Vorschlag des Oberkirchenrats, an den bisherigen Planungen festzuhalten und den Antrag Nr. 15/16 nicht weiterzuverfolgen. Dies
empfehle ich hiermit auch der Synode.
Vorsitzender des Finanzausschusses, Michael Fritz